- Eventualposition
- ausgeschriebene Leistungsposition unter dem Vorbehalt ihrer tatsächlichen Ausführung. Die Einzelkosten von Eventualpositionen werden mit den gleichen prozentualen Zuschlägen beaufschlagt wie die Normalpositionen.
Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen. 2015.