Gebrauchstauglichkeit

Gebrauchstauglichkeit
ist gegeben, solange ein Bauwerk uneingeschränkt die Anforderungskriterien an seine Benutzbarkeit erfüllt. Die Anforderungskriterien haben sich immer mehr ausgeweitet und sollten schon bei der Planung eines Bauwerks in übereinkunft mit dem Bauherrn festgelegt sein und berücksichtigt werden. Die Stahlbetonnormen umfassen z. Z. Verformungs- und Durchbiegungsnachweise, Rissnachweise, Nachweise für den Ausschluss von Schädigungen des Betons durch übermäßige Druckbeanspruchung, Begrenzung der Stahlspannungen bei nicht ruhender Belastung. Weitere Kriterien wie z. B. Wasserdichtigkeit können vereinbart werden.

Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen. 2015.

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