Gewährleistungsfrist

Gewährleistungsfrist
Zeitpunkt, bis zu dem der Auftragnehmer die Verpflichtung für die Mangelfreiheit der Bauleistung übernommen hat. Die Frist beträgt für Bauwerke nach VOB/B 2 Jahre und nach BGB 5 Jahre nach der Abnahme. Bei arglistigem Verschweigen des Mangels (Organisationsverschulden) gilt nach § 195 BGB eine Frist von 30 Jahren.

Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen. 2015.

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