Holz- und Bautenschutzgewerbe
- Holz- und Bautenschutzgewerbe
(Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden); wird als Gewerbe, das handwerksähnlich betrieben werden kann, in der Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe in der Anlage B der Handwerksordnung geführt.
Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen.
2015.
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