Nebenleistung

Nebenleistung
Bauleistung, die nach DIN 18 299 auch dann zur vertraglichen Leistung gehört, wenn sie nicht gesondert im Bauvertrag erwähnt wird, z. B. Auf- und Abbau von Bockgerüsten bei Mauerarbeiten. Für Nebenleistungen besteht kein gesonderter Vergütungsanspruch. Die Kosten sind in die jeweilige Position einzukalkulieren.

Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen. 2015.

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