Rammgewerbe

Rammgewerbe
(Einrammen von Pfählen im Wasserbau); wird als Gewerbe, das handwerksähnlich betrieben werden kann, in der Anlage B der Handwerksordnung in der Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe geführt.

Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen. 2015.

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