- Sickerschächte
- nach DIN 4261-1 zur Abwassereinleitung, stellen eine Notlösung dar, wenn das Abwasser weder in ein Gewässer eingeleitet noch im Untergrund verrieselt werden kann. Sickerschächte entsprechen heute nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik und werden wasserrechtlich nicht mehr oder nur als übergangslösung genehmigt. Nachweis der Sickerfähigkeit des Bodens durch einen Sachverständigen (Bodengutachten). Wasser aus Dränanlagen darf in einen ausreichend bemessenen und aufnahmefähigen Sickerschacht eingeleitet werden. Dieser muss in ausreichender Entfernung vom Gebäude mit genügender Aufnahmefähigkeit, auch für Stoßzeiten, angelegt werden. Auch hier ist der Nachweis der Sickerfähigkeit durch ein Bodengutachten einzuholen.
Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen. 2015.