- Treppenstufe
- Abschnitt des Treppenlaufs, bestehend aus der aufrechten Setzstufe, im Holzbau auch Futterbrett, und der darüber befindlichen waagerechten und begehbaren Trittstufe. Aus dem Verhältnis der Längen von Setz- und Trittstufe ergibt sich das Steigungsmaß s/a (Steigungshöhe zu Auftrittsbreite) der Treppe, wobei rechnerisch die Steigungshöhe das vertikale Maß zwischen zwei Trittstufen, die Auftrittsbreite das waagerechte Maß zwischen zwei Setzstufen bildet. Nach der Schrittmaßregel sollte die Summe aus zwei Steigungen und einem Auftritt zwischen 59 und 65 cm ergeben; ideal ist: 2s + a = 63 cm. Die erste Treppenstufe eines Treppenlaufs wird Antrittstufe, dessen letzte Austrittstufe genannt. Unterschneidung ist das Vorsprungmaß, um das die Vorderkante der Trittstufen über die jeweils darunter liegende Trittstufenhinterkante auskragt. Sie bleibt bei der Ermittlung des rechnerischen Auftrittsmaßes unberücksichtigt.
Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen. 2015.