Enteignung

Enteignung
(im Städtebaurecht) kann nach BauGB §§ 85 bis 92 nur dann vorgenommen werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies erfordert, d. h., wenn zwingende städtebauliche Gründe vorliegen und der Enteignungszweck auf andere, zumutbare Weise nicht zu erreichen ist. Für Enteignung ist Entschädigung zu leisten (BauGB § 93).

Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen. 2015.

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  • Enteignung — (Zwangsenteignung, Expropriation), der Verwaltungsakt, (das Verfahren), durch den (das) das Eigentum oder sonstige dingliche Rechte im öffentlichen Interesse dem Eigentümer oder sonstigen Berechtigten gegen Entschädigung zum Zweck der… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Enteignung — (expropriation; expropriation; espropriazione). Inhalt: I. Begriff; Allgemeines; Gesetzliche Bestimmungen. II. Gegenstand der E. III. Entschädigung der Eigentümer und Nebenberechtigten. IV. Rückerwerbsrecht. V. Benützung fremden Grundes für… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Enteignung — (Zwangsenteignung, Zwangsabtretung, Entwehrung, Expropriation) ist das Verfahren, durch das jemand im öffentlichen Interesse genötigt wird, ein ihm zustehendes Recht gegen Entschädigung an den Staat oder an eine von der zuständigen Behörde dazu… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Enteignung — Enteignung, s. Expropriation …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Enteignung — ↑Eviktion, ↑Expropriation, ↑Konfiskation …   Das große Fremdwörterbuch

  • Enteignung — Als Enteignung (im 19. Jahrhundert entlehnt aus frz. expropriation, zu lat. proprius „eigen, eigentümlich“) bezeichnet man juristisch den Entzug des Eigentums an einer unbeweglichen oder beweglichen Sache durch den Staat, im Rahmen der Gesetze… …   Deutsch Wikipedia

  • Enteignung — Vergesellschaftung; Verstaatlichung; Kollektivierung; Nationalisierung * * * Ent|eig|nung 〈f. 20〉 das Enteignen * * * Ent|eig|nung, die; , en: a) das ↑ Enteignen …   Universal-Lexikon

  • Enteignung — (im Städtebaurecht) kann nach BauGB §§ 85 bis 92 nur dann vorgenommen werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies erfordert, d. h., wenn zwingende städtebauliche Gründe vorliegen und der Enteignungszweck auf andere, zumutbare Weise nicht zu… …   Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens

  • Enteignung — die vollständige oder teilweise Entziehung vermögenswerter Rechtspositionen im Sinn des Art. 14 I 1 GG (⇡ Eigentum) durch einen gezielten hoheitlichen Rechtsakt zum Wohl der Allgemeinheit, d.h. zur Erfüllung bestimmter öffentlichen Aufgaben. Die… …   Lexikon der Economics

  • Enteignung — Ent|eig|nung …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Kalte Enteignung — Als Enteignung bezeichnet man juristisch den Entzug des Eigentums an einer unbeweglichen oder beweglichen Sache durch den Staat, auf Grund der Gesetze und gegen Entschädigung. In der Umgangssprache wird auch die Konfiskation, der… …   Deutsch Wikipedia

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