- Falttür, Faltwand
- aus mehreren beweglich verbundenen Türblattsegmenten bestehendes öffnungsbauteil, das sich in der Verbindungsebene der Einzelsegmente zusammenschieben lässt. Abgehängte Harmonika- oder Scherengittertüren haben scherenartig zusammenfaltbare, bewegliche Unterkonstruktionen mit beidseitig verformbar-flexibler Verkleidung.
Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen. 2015.