- Fertighausvertrag
- ist ein Kaufvertrag, wenn nur serienmäßig gefertigte Bauteile zu liefern sind, und ein Werkliefervertrag, wenn die Bauteile individuell für das Fertighaus hergestellt werden. Enthält der Vertrag zusätzlich die Verpflichtung zur Montage der Elemente, so liegt ein Werkvertrag vor.
Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen. 2015.