- Angebotswertung
- die Ermittlung des annehmbarsten Angebotes. Sie orientiert sich nach § 25 VOB/A u. a. an der Angemessenheit des Preises unter Berücksichtigung vorliegender Nebenangebote sowie an der Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Eignung der Bewerber.
Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen. 2015.