Grenzabstand — Grenzabstand, der Zwischenraum zwischen einem Bauwerk, Bäumen, Gesträuchen etc. auf dem einen Grundstück und der Grenze des Nachbargrundstückes. Der einzuhaltende G. beträgt je nach der Höhe der betreffenden Anlage an der Grenze 0,5–4 m … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Grenzabstand — Als Abstandsfläche – in einigen Bundesländern auch Abstandfläche (etwa NRW, Sachsen Anhalt) – bezeichnet man im deutschen Bauordnungsrecht den abstrakten Bereich (Fläche) vor den Außenwänden von Gebäuden, der mit wenigen Ausnahmen von Bebauung… … Deutsch Wikipedia
Grenzabstand — (Bauordnungsrecht); Gebäude müssen mit allen ihren Außenflächen oberhalb der Geländeoberfläche Abstand von den Grenzen des Baugrundstücks einhalten, es sei denn, es ist Grenzbebauung vorgeschrieben. Regelungen enthalten die Landesbauordnungen.… … Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens
BauNVO — Basisdaten Titel: Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Kurztitel: Baunutzungsverordnung Abkürzung: BauNVO Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie … Deutsch Wikipedia
Baufläche — Basisdaten Titel: Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Kurztitel: Baunutzungsverordnung Abkürzung: BauNVO Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie … Deutsch Wikipedia
Baugebiet — Basisdaten Titel: Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Kurztitel: Baunutzungsverordnung Abkürzung: BauNVO Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie … Deutsch Wikipedia
Bauliche Nutzung — Basisdaten Titel: Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Kurztitel: Baunutzungsverordnung Abkürzung: BauNVO Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie … Deutsch Wikipedia
Baunutzungsverordnung — Basisdaten Titel: Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Kurztitel: Baunutzungsverordnung Abkürzung: BauNVO Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich … Deutsch Wikipedia
Einfügungsgebot — § 34 Baugesetzbuch ist die maßgebende, in Deutschland bundesweit gültige Vorschrift für Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich, also außerhalb von Bebauungsplangebieten. Das wichtigste Prinzip dieser Vorschrift ist das Einfügungsgebot. Wenn die… … Deutsch Wikipedia
Mischfläche — Basisdaten Titel: Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Kurztitel: Baunutzungsverordnung Abkürzung: BauNVO Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie … Deutsch Wikipedia
Schwengelrecht — Das Schwengelrecht, auch Anwenderecht, ist ein altes Nachbarrecht. Der Begriff Schwengel bezeichnet dabei einen Querbalken, mit dem das Geschirr eines Zugtieres, z. B. an einem Pflug, befestigt wird. Das Schwengelrecht soll es einem Landwirt … Deutsch Wikipedia