Grundbuch

Grundbuch
ein Register, das vom Grundbuchamt geführt wird und in dem für jedes Grundstück der Eigentümer, die Fläche, die genaue Bezeichnung, eventuelle Rechte usw. eingetragen werden. Es hat die Funktion, im Interesse des Rechtsverkehrs und im Hinblick auf die wirtschaftliche Bedeutung von Grundeigentum Klarheit über die dinglichen Rechtsverhältnisse an Grundstücken zu schaffen. Es benötigt zur genauen Identifikation der Grundstücke das Liegenschaftskataster.

Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen. 2015.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Grundbuch — ↑Kataster …   Das große Fremdwörterbuch

  • Grundbuch — Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten erfasst werden. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 Antike… …   Deutsch Wikipedia

  • Grundbuch — Grụnd|buch 〈n. 12u〉 amtl. Verzeichnis über alle Grundstücke, ihre Eigentümer u. Belastungen ● ins Grundbuch eintragen (lassen) * * * Grụnd|buch, das [mhd. gruntbuoch] (Amts , Rechtsspr.): von dem zuständigen Amt geführtes öffentliches… …   Universal-Lexikon

  • Grundbuch — das Grundbuch, ü er (Mittelstufe) Buch, in dem Eigentumsverhältnisse und Lasten des Grundstücks erfasst werden Beispiel: Die Hypothek wurde in das Grundbuch eingetragen. Kollokation: ein Grundbuch anlegen …   Extremes Deutsch

  • Grundbuch — I. Buchführung:1. Begriff: ⇡ Journal. 2. Die Eintragungen in das G. sind zeitgerecht, vollständig, richtig und geordnet zu bewirken (§ 239 II HGB). Vgl. auch ⇡ Buchführung, ⇡ Buchführungspflicht. II. Grundstücksrecht:Öffentliches Register, vom ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Grundbuch — [amtliches] Grundstücksverzeichnis, Flurbuch, Kataster. * * * Grundbuch,das:Flurbuch·Grundstücksverzeichnis·Kataster …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt — Das Grundbuch und Öffentlichkeitsregisteramt (GBOERA) führt im Fürstentum Liechtenstein die ihm gesetzlich zugewiesenen Register und Bücher, übt die ihm zugewiesene Aufsichtstätigkeit aus und erlässt eigene Entscheidungen. Inhaltsverzeichnis 1… …   Deutsch Wikipedia

  • Grundbuch, das — Das Grúndbūch, des es, plur. die bǖcher, im Oberdeutschen, besonders in Österreich, das Verzeichniß der einem Eigenthumsherren gehörigen Grundstücke und ihrer Gefälle. Zuweilen auch das Collegium der dazu gehörigen Personen. So hat gemeiner Stadt …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Grundbuch — Grụnd·buch das; ein amtliches Verzeichnis, in dem alle Grundstücke eines bestimmten Gebiets und deren Besitzer eingetragen werden || K : Grundbuchamt, Grundbucheintrag …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Grundbuch — Grụnd|buch …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Grundbuch — ein Register, das vom Grundbuchamt geführt wird und in dem für jedes Grundstück der Eigentümer, die Fläche, die genaue Bezeichnung, eventuelle Rechte usw. eingetragen werden. Es hat die Funktion, im Interesse des Rechtsverkehrs und im Hinblick… …   Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”