- Hausarbeitsräume
- gelten bauaufsichtlich als Aufenthaltsräume, mindestens 6 m2 Grundfläche erforderlich. Planung sinnvoll, aber bauaufsichtlich nicht vorgeschrieben, für die verschiedenen Haushaltsarbeiten.
Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen. 2015.