- Konformitätsnachweise
- Bestätigungen der übereinstimmungen von Bauprodukten mit harmonisierten und anerkannten Normen oder europäischen technischen Zulassungen. Geregelt durch § 8 des Bauproduktengesetzes. Konformitätskennzeichnung erfolgt durch das CE-Zeichen (BauPG § 12).
Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen. 2015.