Auflassung — Auflassung, die zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 873) erforderliche Einigung des Veräußerers und des Erwerbers über den Eintritt der Rechtsänderung. Die A. muß in der Regel bei gleichzeitiger… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Auflassung — Auflassung, im ältern deutschen Recht die feierlich vor Gericht abgegebene und durch Symbole verstärkte Erklärung des Grundeigentümers, daß er sein Eigentum einem andern übertrage; im modernen Recht die durch formellen Vertrag erfolgende… … Kleines Konversations-Lexikon
Auflassung — (resignatio judicialis), die gerichtliche Erklärung des Eigenthümers unbeweglicher Güter, daß er sein Recht daran einem andern veräußern wolle, worauf der Kaufbrief ausgefertigt oder bestätigt wird … Herders Conversations-Lexikon
Auflassung — Auflassung,die:⇨Übereignung … Das Wörterbuch der Synonyme
Auflassung — Die Auflassung ist ein Begriff aus dem Sachenrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist ein Bestandteil der Übereignung von Grundstücken. Nach der Legaldefinition in § 925 BGB handelt es sich dabei um… … Deutsch Wikipedia
Auflassung — Auf|las|sung, die; , en <Pl. selten>: 1. a) (landsch., bes. südd., österr.) Schließung, Aufgabe; b) (Bergbau) Stilllegung. 2. (Rechtsspr.) Übereignung eines Grundstücks beim Grundbuchamt od. vor einem Notar in Anwesenheit von Veräußerer u.… … Universal-Lexikon
Auflassung — die zur ⇡ Übereignung eines Grundstücks erforderliche ⇡ Einigung zwischen Veräußerer und Erwerber über den Eigentumsübergang an dem Grundstück (§ 925 BGB), ⇡ dinglicher Vertrag. Formstrenge: A. muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider… … Lexikon der Economics
Auflassung — Auf|las|sung … Die deutsche Rechtschreibung
Auflassung — im bürgerlichen Recht eine Erklärung vor einem Notar über die geplante übertragung des Eigentums an einem Grundstück. Sie bewirkt zusammen mit der Eintragung ins Grundbuch den Eigentumsübergang … Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens
Auflassungsvormerkung — Die Vormerkung stellt im Sachenrecht eine im Grundbuch verlautbarte Ankündigung eines zukünftigen Rechtserwerbs an einem Grundstück dar, auf den derjenige, zu dessen Gunsten die Vormerkung eingetragen wurde, einen Anspruch hat. Der vorgemerkte… … Deutsch Wikipedia
Eigentumsübertragungsvormerkung — Die Vormerkung stellt im Sachenrecht eine im Grundbuch verlautbarte Ankündigung eines zukünftigen Rechtserwerbs an einem Grundstück dar, auf den derjenige, zu dessen Gunsten die Vormerkung eingetragen wurde, einen Anspruch hat. Der vorgemerkte… … Deutsch Wikipedia