Nebenleistung

Nebenleistung
Bauleistung, die nach DIN 18 299 auch dann zur vertraglichen Leistung gehört, wenn sie nicht gesondert im Bauvertrag erwähnt wird, z. B. Auf- und Abbau von Bockgerüsten bei Mauerarbeiten. Für Nebenleistungen besteht kein gesonderter Vergütungsanspruch. Die Kosten sind in die jeweilige Position einzukalkulieren.

Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen. 2015.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Nebenleistung — Nebenleistung,   Privatrecht: Leistung, die aus einem Vertrag neben der den eigentlichen Vertragsgegenstand bildenden Hauptleistung (v. a. der Kaufpreis) geschuldet wird, z. B. Zinsen, Nutzungen, Kosten, Provisionen. Der Anspruch auf… …   Universal-Lexikon

  • Nebenleistung — Bauleistung, die nach DIN 18 299 auch dann zur vertraglichen Leistung gehört, wenn sie nicht gesondert im Bauvertrag erwähnt wird, z. B. Auf und Abbau von Bockgerüsten bei Mauerarbeiten. Für Nebenleistungen besteht kein gesonderter… …   Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens

  • Steuerliche Nebenleistung — Steuerliche Nebenleistungen sind Leistungen, die im Zusammenhang mit der Besteuerung erhoben werden. Sie dienen nicht in erster Linie der Einnahmeerzielung des Staates, sondern anderen Zwecken (Druckmittel, Ausgleich von Zinsvorteilen etc.). Die… …   Deutsch Wikipedia

  • (Lohn)Nebenleistung — (Lohn)Nebenleistung …   Deutsch Wörterbuch

  • Ertragsmodell — Das Wort Ertragsmodell ist ein Begriff aus der Wirtschaft, der während der New Economy populär geworden ist. Es beschreibt, aus welchen Quellen und auf welche Weise ein Unternehmen sein Einkommen erwirtschaftet. Inhaltsverzeichnis 1 Ertragsmodell …   Deutsch Wikipedia

  • Gemischte Verträge — Man unterscheidet in der Rechtswissenschaft folgende Typen gemischter Verträge: Inhaltsverzeichnis 1 Typischer Vertrag mit andersartiger Nebenleistung 2 Typenkombinationsvertrag 3 Gekoppelter Vertrag 4 Typenverschmelzungsvertrag …   Deutsch Wikipedia

  • Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen — Das Rechtsdienstleistungsgesetz (Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen, RDG) regelt seit dem 1. Juli 2008 in Deutschland die Befugnis, außergerichtliche Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Es löst damit das bis zum 30. Juni 2008… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtsdienstleistung — ist eine juristische Dienstleistung. In Deutschland wird sie nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz geregelt. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Zulässigkeit der Erbringung von Rechtsdienstleistungen 1.2 R …   Deutsch Wikipedia

  • Effekt [1] — Effekt, Wirkung, Leistung oder Arbeitsleistung, heißt bei Maschinen (sowohl Kraft als auch Arbeitsmaschinen) die von denselben in der Zeiteinheit, meist einer Sekunde, verrichtete mechanische Arbeit. Bei jeder Maschine hat man die theoretische… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Immaterielles Kulturerbe in Österreich — Das Immaterielle Kulturerbe in Österreich ist im Nationalen Verzeichnis der Österreichischen UNESCO Kommission zusammengefasst. Inhaltsverzeichnis 1 Einführung 1.1 Nationalagentur für das Immaterielle Kulturerbe 2 …   Deutsch Wikipedia

  • Gemischter Vertrag — Man unterscheidet in der Rechtswissenschaft folgende Typen gemischter Verträge: Typischer Vertrag mit andersartiger Nebenleistung Die von einer Partei geschuldete Leistung entspricht vollständig einem Vertragstyp, die andere Partei schuldet… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”