- öllagerraum
- Vorschriften für die Heizöllagerung enthalten u. a. das Wasserhaushaltsgesetz, die Verordnungen über Lagerung wassergefährdender Stoffe bzw. Flüssigkeiten, die Muster-Feuerungsverordnung und die Landesbauordnungen. Bei Lagerung von mehr als 5000 l Heizöl sind besondere Heizöllagerräume erforderlich, die ausschließlich zur Lagerung von Heizöl dienen. Die Lagermenge darf 100 000 l je Heizöllagerraum nicht überschreiten.
Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen. 2015.