Pflanzgebot

Pflanzgebot
ist nach BauGB § 9 (1) 25.a) das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt, so kann die Gemeinde Grundstückseigentümer im Geltungsbereich dieses B-Plans durch Bescheid zur Bepflanzung verpflichten.

Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen. 2015.

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  • Pflanzgebot — ist nach BauGB § 9 (1) 25.a) das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt, so kann die Gemeinde Grundstückseigentümer im Geltungsbereich dieses B Plans durch Bescheid zur Bepflanzung verpflichten …   Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens

  • Städtebau — Stạ̈d|te|bau 〈m.; (e)s; unz.〉 planmäßiger, sinnvoller Bau von Städten * * * Städ|te|bau, der <o. Pl.>: Planung, Projektierung, Gestaltung beim Bau, bei der Umgestaltung von Städten. * * * Städtebau,   ein Teilgebiet der Urbanistik; umfasst… …   Universal-Lexikon

  • Gebote — städtebauliche Gebote sind das Baugebot (BauGB § 176), das Modernisierungs und Instandsetzungsgebot (BauGB § 177), das Pflanzgebot (BauGB § 178) und das Rückbau und Entsiegelungsgebot (BauGB § 179). Geplante Gebote sind vorher mit den Betroffenen …   Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens

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