- Außenwandanschluss
- zulässig für Gasfeuerstätten der Art C12 und C13 (mit Gebläse), wenn eine Ableitung der Abgase über Dach nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Die baurechtlichen Vorschriften sind zu beachten.
Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen. 2015.