- Bagatellmengen
- Teilmengen von Leistungspositionen, z. B. Wandöffnungen bei Mauerarbeiten, die nach VOB/C aus Gründen der Abrechnungsvereinfachung sowohl bei der Ermittlung der Vordersätze als auch bei der Mengenermittlung zur Abrechnung übermessen und nicht in Abzug gebracht werden.
Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen. 2015.