Rissbreitenbeschränkung

Rissbreitenbeschränkung
Rissbildung im Stahlbetonbau ist eine bauartspezifische Eigenschaft. Aus Gründen der Funktionssicherung (Undurchlässigkeit, Verformung usw.), der Dauerhaftigkeit (Korrosionsschutz) und der ästhetik ist es jedoch erforderlich, Rissbreiten zu begrenzen. Die Begrenzung der Rissbreiten erreicht man durch Begrenzung der ausnutzbaren Stahlspannungen und/oder konstruktive Vorschriften (Einhaltung von Grenzdurchmesser, Begrenzung der Stababstände, Einhaltung bestimmter Betonzusammensetzungen usw.). Die rechnerischen Verfahren bewegen sich im Bereich der Gebrauchstauglichkeitsnachweise.

Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen. 2015.

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