- Schutzbereiche für Flüssiggasbehälter
- TRF "96, Band 1 und 2". Lagerung im Freien: Um betriebsbedingte Austrittsstellen von Flüssiggasbehältern werden ausreichend bemessene explosionsgefährdete Bereiche festgelegt, so dass keine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann. In diesen Bereichen dürfen sich keine Zündquellen und keine gegen Gaseintritt ungeschützten Kelleröffnungen, Luft- und Lichtschächte, Bodenabläufe u. ä. befinden.
Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen. 2015.