- sonstige Sondergebiete
- unterscheiden sich von anderen Gebietsarten der BauNVO wesentlich. Beispiele: Gebiete für den Fremdenverkehr und die Fremdenbeherbergung, Kurgebiete, Ladengebiete, Gebiete für Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe, Gebiete für Messen, Ausstellungen und Kongresse, Hochschulgebiete, Klinikgebiete, Hafengebiete und Gebiete für Anlagen zur Erforschung, Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien (BauNVO § 11).
Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen. 2015.