Bauherr

Bauherr
Veranlasser einer Baumaßnahme (siehe Landesbauordnungen). Er ist verantwortlich dafür, dass die Baumaßnahme dem öffentlichen Baurecht entspricht. Er bestellt Entwurfsverfasser, Bauleiter und Unternehmer. Er kann deren Tätigkeit übernehmen, wenn er den Anforderungen, die an sie nach Bauordnungsrecht gestellt werden, genügt.

Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen. 2015.

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  • Bauherr — Bauherr, 1) der, auf dessen Kosten ein Bau ausgeführt wird; 2) bei Communenbauten so v.w. Bauvorsteher, Bauaufseher …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bauherr — Bauherr, s. Baukunst. In Bremen heißen Bauherren die Mitglieder der Kirchenvorstände, denen die Verwaltung des Kirchenvermögens und die rechtliche Vertretung der Gemeinden nach außen obliegt …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bauherr — Bauherr, derjenige, welcher die Kosten einer Bauausführung trägt und dessen Willensäußerung die Direktive für das Bauwesen bildet. Selbstverständlich fleht demselben auch der Haupteinfluß auf die spezielle Gestaltung des von ihm gewünschten und… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Bauherr — Bauherr,der:+Eigenheimbauer♦umg:Häuslebauer …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Bauherr — Der Bauherr (kurz BH) ist im Baurecht der rechtlich und wirtschaftlich verantwortliche Auftraggeber bei der Durchführung von Bauvorhaben. Als Bauherr gilt, wer im eigenen Namen oder für eigene oder fremde Rechnung Bauvorhaben vorbereitet oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Bauherr — Bau|herr [ bau̮hɛr], der; n, [e]n, Bau|her|rin [ bau̮hɛrɪn], die, , nen: Person, Instanz, die einen Bau errichten lässt: als Bauherr fungieren; Bauherrin dieses Heims ist die Stadt. Syn.: ↑ Auftraggeber, ↑ Auftraggeberin. * * * Bau|herr 〈m. 16〉… …   Universal-Lexikon

  • Bauherr in der bremischen Kirche — Bauherren werden in den Gemeinden der Bremer Stadtkirchen die geschäftsführenden Vorstände genannt. Die Gesamtheit der Bauherren bildet das ausführende Organ des Kirchenvorstandes der jeweiligen Gemeinde. Sie führen die Beschlüsse des Vorstandes… …   Deutsch Wikipedia

  • Bauherr, der — Der Bauhêrr, des en, plur. die en. 1) Derjenige, welcher ein Gebäude aufführen lässet. 2) In den Städten, derjenige Rathsherr, welcher die Aufsicht über die öffentlichen Gebäude hat; an andern Orten Baumeister, und in einigen Klöstern Werkmeister …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Bauherr — Bau·herr der; jemand, der den Auftrag erteilt, etwas zu bauen, und den Bau bezahlt …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Bauherr — rechtlich und wirtschaftlich verantwortlicher Auftraggeber bei Ausführung von Bauvorhaben, übernimmt Bauten bei Fertigstellung durch ⇡ Bauabnahme. Wer als B. gewerbsmäßig für eigene oder fremde Rechnung Bauvorhaben vorbereitet oder durchführt und …   Lexikon der Economics

  • Bauherr — Bau|herr, der; [e]n, [e]n …   Die deutsche Rechtschreibung

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