Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Baunutzungsverordnung (BauNVO)
enthält die planungsrechtlichen Grundlagen für die Darstellungen in den Flächennutzungsplänen und die Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Die Vorschriften sind an die Gemeinden als Träger der städtebaulichen Planung gerichtet und bindend für die Planung. Erstmals erlassen 1962. Neufassung 1990 aufgrund BauGB § 2 (5). Ziel der BauNVO ist eine geregelte Bebauung unter Beachtung der im BauGB (§ 1 (5) formulierten Planungsgrundsätze. Die BauNVO regelt Art und Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die überbaubarkeit der Grundstücksfläche.

Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen. 2015.

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