Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
enthält die planungsrechtlichen Grundlagen für die Darstellungen in den Flächennutzungsplänen und die Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Die Vorschriften sind an die Gemeinden als Träger der städtebaulichen Planung gerichtet und bindend für die Planung. Erstmals erlassen 1962. Neufassung 1990 aufgrund BauGB § 2 (5). Ziel der BauNVO ist eine geregelte Bebauung unter Beachtung der im BauGB (§ 1 (5) formulierten Planungsgrundsätze. Die BauNVO regelt Art und Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die überbaubarkeit der Grundstücksfläche.
Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen.
2015.
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Besonderes Wohngebiet — Ein Wohngebiet ist nach der deutschen Baunutzungsverordnung (BauNVO) ein Baugebiet, das dem Wohnen dient. Hier unterscheidet man weiterhin: Kleinsiedlungsgebiet nach § 2 BauNVO ein Baugebiet, das vorwiegend der Unterbringung von Kleinsiedlungen… … Deutsch Wikipedia
Reines Wohngebiet — Ein Wohngebiet ist nach der deutschen Baunutzungsverordnung (BauNVO) ein Baugebiet, das dem Wohnen dient. Hier unterscheidet man weiterhin: Kleinsiedlungsgebiet nach § 2 BauNVO ein Baugebiet, das vorwiegend der Unterbringung von Kleinsiedlungen… … Deutsch Wikipedia
Wohngebiet — Ein Wohngebiet ist nach der deutschen Baunutzungsverordnung (BauNVO) ein Baugebiet, das dem Wohnen dient. Hier unterscheidet man weiterhin: Kleinsiedlungsgebiet nach § 2 BauNVO ein Baugebiet, das vorwiegend der Unterbringung von… … Deutsch Wikipedia
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