- Traglastverfahren
- i. Allg. Verfahren zur (nichtlinearen) Berechnung der Traglast unter Berücksichtigung des nichtlinearen Stoffgesetzes und ggf. der Theorie II. Ordnung mit Vorverformungen; häufig wird unter Traglastverfahren auch die Berechnung der (statisch bestimmten) Traglast nach Fließgelenktheorie I. Ordnung verstanden, wobei der maßgebende Versagensmechanismus bekannt sein muss; in diesem Fall wird die Traglast durch einmalige Anwendung des Prinzips der virtuellen Verrückung erhalten und ist damit statisch bestimmt.
Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen. 2015.