Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
sie wird geregelt durch das Gesetz über die UVP (UVPG), erlassen am 12. 2. 1990: (1) Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein unselbstständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren, die der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben dienen. Die UVP umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen eines Vorhabens auf 1. Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen, 2. Kultur und sonstige Sachgüter. unbelüftete Luftschicht; Luftschicht einer Konstruktion ohne Verbindung zur Umgebungsluft.

Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen. 2015.

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