Bauvorlagen

Bauvorlagen
Unterlagen, die zu einem Bauantrag gehören. Die Bauvorlagenverordnungen der Bundesländer enthalten Verordnungen über Art und Umfang der Bauvorlagen und der darin enthaltenen Darstellungen; i. d. R. sind einem Bauantrag auf Vordruck folgende Unterlagen beizufügen: 1. der Lageplan, 2. die Bauzeichnungen, 3. die Baubeschreibung, 4. der Standsicherheitsnachweis und die anderen technischen Nachweise, 5. die Darstellung der Grundstücksentwässerung. Auch für genehmigungsfreie Bauvorhaben nach NBauO § 69 a (kleine Wohngebäude) müssen komplette Bauvorlagen erstellt werden. Sie werden nicht geprüft, sondern lediglich archiviert. Für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit haftet der Entwurfsverfasser.

Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen. 2015.

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