- Bauwich
- siehe Grenzabstände.
Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen. 2015.
Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen. 2015.
Bauwich — nennt man den vorgeschriebenen oder freiwilligen seitlichen Abstand eines Gebäudes von der Grenze des zu ihm gehörigen Grundstücks. Der Bauwich ist vorgeschrieben in der sogenannten offenen Bauweise an der Seite eines jeden Hauses oder Hauspaares … Lexikon der gesamten Technik
Bauwich — (von »Bau« und »weichen«), der Mindestabstand des Vorderhauses einer Grundstückbebauung von den oder von einer der seitlichen Nachbargrenzen … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Bauwich — Als Abstandsfläche – in einigen Bundesländern auch Abstandfläche (etwa NRW, Sachsen Anhalt) – bezeichnet man im deutschen Bauordnungsrecht den abstrakten Bereich (Fläche) vor den Außenwänden von Gebäuden, der mit wenigen Ausnahmen von Bebauung… … Deutsch Wikipedia
Bauwich — Bau|wich 〈m. 1〉 Zwischenraum zw. zwei Häusern * * * Bauwich, der nach den Landesbauordnungen besonders wegen Brandschutz einzuhaltende Gebäudeabstand. * * * Bau|wich, der; [e]s, e [2. Bestandteil zu 2↑weichen] (Bauw.): Abstand zwischen zwei… … Universal-Lexikon
Bauwich — Abstandsfläche; seitlicher Abstand eines Gebäudes von den Nachbargrenzen u.a. im Interesse des Brandschutzes und des Lichtbedarfs der Nachbarbauten. Der B. wird im Einzelnen durch die Bauordnung geregelt … Lexikon der Economics
Bauwich — Bau|wich, der; [e]s, e (Bauwesen Häuserzwischenraum) … Die deutsche Rechtschreibung
Bauwich — siehe Grenzabstände … Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens
Abstandfläche — Als Abstandsfläche – in einigen Bundesländern auch Abstandfläche (etwa NRW, Sachsen Anhalt) – bezeichnet man im deutschen Bauordnungsrecht den abstrakten Bereich (Fläche) vor den Außenwänden von Gebäuden, der mit wenigen Ausnahmen von Bebauung… … Deutsch Wikipedia
Abstandsflächen — Als Abstandsfläche – in einigen Bundesländern auch Abstandfläche (etwa NRW, Sachsen Anhalt) – bezeichnet man im deutschen Bauordnungsrecht den abstrakten Bereich (Fläche) vor den Außenwänden von Gebäuden, der mit wenigen Ausnahmen von Bebauung… … Deutsch Wikipedia
Benachbart — Unter Nachbarn (von „nahe“ und „Bauer“) versteht man primär die in den angrenzenden oder nächstgelegenen Gebäuden wohnenden Personen. Es können auch juristische Personen sein, z. B. Betriebe oder Büro Abteilungen. In ländlichen Gebieten ist der… … Deutsch Wikipedia
Grenzabstand — Als Abstandsfläche – in einigen Bundesländern auch Abstandfläche (etwa NRW, Sachsen Anhalt) – bezeichnet man im deutschen Bauordnungsrecht den abstrakten Bereich (Fläche) vor den Außenwänden von Gebäuden, der mit wenigen Ausnahmen von Bebauung… … Deutsch Wikipedia