Bauwich

Bauwich
siehe Grenzabstände.

Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen. 2015.

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  • Bauwich — nennt man den vorgeschriebenen oder freiwilligen seitlichen Abstand eines Gebäudes von der Grenze des zu ihm gehörigen Grundstücks. Der Bauwich ist vorgeschrieben in der sogenannten offenen Bauweise an der Seite eines jeden Hauses oder Hauspaares …   Lexikon der gesamten Technik

  • Bauwich — (von »Bau« und »weichen«), der Mindestabstand des Vorderhauses einer Grundstückbebauung von den oder von einer der seitlichen Nachbargrenzen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bauwich — Als Abstandsfläche – in einigen Bundesländern auch Abstandfläche (etwa NRW, Sachsen Anhalt) – bezeichnet man im deutschen Bauordnungsrecht den abstrakten Bereich (Fläche) vor den Außenwänden von Gebäuden, der mit wenigen Ausnahmen von Bebauung… …   Deutsch Wikipedia

  • Bauwich — Bau|wich 〈m. 1〉 Zwischenraum zw. zwei Häusern * * * Bauwich,   der nach den Landesbauordnungen besonders wegen Brandschutz einzuhaltende Gebäudeabstand. * * * Bau|wich, der; [e]s, e [2. Bestandteil zu 2↑weichen] (Bauw.): Abstand zwischen zwei… …   Universal-Lexikon

  • Bauwich — Abstandsfläche; seitlicher Abstand eines Gebäudes von den Nachbargrenzen u.a. im Interesse des Brandschutzes und des Lichtbedarfs der Nachbarbauten. Der B. wird im Einzelnen durch die Bauordnung geregelt …   Lexikon der Economics

  • Bauwich — Bau|wich, der; [e]s, e (Bauwesen Häuserzwischenraum) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Bauwich — siehe Grenzabstände …   Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens

  • Abstandfläche — Als Abstandsfläche – in einigen Bundesländern auch Abstandfläche (etwa NRW, Sachsen Anhalt) – bezeichnet man im deutschen Bauordnungsrecht den abstrakten Bereich (Fläche) vor den Außenwänden von Gebäuden, der mit wenigen Ausnahmen von Bebauung… …   Deutsch Wikipedia

  • Abstandsflächen — Als Abstandsfläche – in einigen Bundesländern auch Abstandfläche (etwa NRW, Sachsen Anhalt) – bezeichnet man im deutschen Bauordnungsrecht den abstrakten Bereich (Fläche) vor den Außenwänden von Gebäuden, der mit wenigen Ausnahmen von Bebauung… …   Deutsch Wikipedia

  • Benachbart — Unter Nachbarn (von „nahe“ und „Bauer“) versteht man primär die in den angrenzenden oder nächstgelegenen Gebäuden wohnenden Personen. Es können auch juristische Personen sein, z. B. Betriebe oder Büro Abteilungen. In ländlichen Gebieten ist der… …   Deutsch Wikipedia

  • Grenzabstand — Als Abstandsfläche – in einigen Bundesländern auch Abstandfläche (etwa NRW, Sachsen Anhalt) – bezeichnet man im deutschen Bauordnungsrecht den abstrakten Bereich (Fläche) vor den Außenwänden von Gebäuden, der mit wenigen Ausnahmen von Bebauung… …   Deutsch Wikipedia

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