Zulässigkeit von Vorhaben
- Zulässigkeit von Vorhaben
regelt sich nach BauGB §§ 29-38. Danach gibt es drei Zulässigkeitsbereiche: Geltungsbereiche von Bebauungsplänen, den unbeplanten Innenbereich und den Außenbereich. Vorhaben müssen darüber hinaus den Anforderungen der Landesbauordnungen entsprechen, wenn sie einer Baugenehmigung oder -anzeige bedürfen.
Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen.
2015.
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Zulässigkeit von Vorhaben — regelt sich nach BauGB §§ 29 38. Danach gibt es drei Zulässigkeitsbereiche: Geltungsbereiche von Bebauungsplänen, den unbeplanten Innenbereich und den Außenbereich. Vorhaben müssen darüber hinaus den Anforderungen der Landesbauordnungen… … Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens
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