Zurückstellung von Baugesuchen

Zurückstellung von Baugesuchen
(BauGB § 15); wird als Instrument zur Sicherung der Bauleitplanung angewendet, wenn die Voraussetzungen für eine Veränderungssperre bestehen, diese aber noch nicht beschlossen oder in Kraft getreten ist.

Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen. 2015.

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  • Zurückstellung von Baugesuchen — (BauGB § 15); wird als Instrument zur Sicherung der Bauleitplanung angewendet, wenn die Voraussetzungen für eine Veränderungssperre bestehen, diese aber noch nicht beschlossen oder in Kraft getreten ist …   Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens

  • Bausperre — Bausperre,   Veränderungssperre, die zur Sicherung der Bauplanung ausgesprochene behördliche Verfügung (zuständig sind die Gemeinden), in einem bestimmten Bereich (Planbereich) keine oder nur bestimmte bauliche Veränderungen vorzunehmen… …   Universal-Lexikon

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