Bodenschutzklausel

Bodenschutzklausel
(BauGB § 1a (1)); "Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden, dabei sind Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen."

Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen. 2015.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Bodenschutzklausel — (BauGB § 1a (1)); Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden, dabei sind Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen …   Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”