- Bodenschutzklausel
- (BauGB § 1a (1)); "Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden, dabei sind Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen."
Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen. 2015.
Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen. 2015.
Bodenschutzklausel — (BauGB § 1a (1)); Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden, dabei sind Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen … Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens