- Brauchbarkeitsnachweis
- Bauprodukte, die noch nicht allgemein gebräuchlich und bewährt sind, für deren Herstellung, Bemessung oder Güte insbesondere noch keine Normen existieren, bedürfen im Baugenehmigungsverfahren eines Brauchbarkeitsnachweises. Der europäische Weg eines besonderen Brauchbarkeitsnachweises ist der Konformitätsnachweis in Form der europ. techn. Zulassung oder der Erstprüfung, der nationale Weg der übereinstimmungsnachweis in Form der allg. bauaufsichtl. Zulassung, des allg. bauaufsichtl. Prüfzeugnisses oder des Nachweises der Verwendbarkeit im Einzelfall.
Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen. 2015.