Baugebiete

Baugebiete
(§ 1 BauNVO); Flächen, dargestellt nach der besonderen Art ihrer Nutzung. In BauNVO §§ 2-11 werden Baugebiete hinsichtlich ihrer allgemeinen Zweckbestimmung, den allgemein zulässigen und den ausnahmsweise zulässigen Nutzungen beschrieben.

Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen. 2015.

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  • Baugebiete — (§ 1 BauNVO); Flächen, dargestellt nach der besonderen Art ihrer Nutzung. In BauNVO §§ 2 11 werden Baugebiete hinsichtlich ihrer allgemeinen Zweckbestimmung, den allgemein zulässigen und den ausnahmsweise zulässigen Nutzungen beschrieben …   Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens

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  • Aufschließungsstraße — Voraussetzung für die Bebauung ist die gesicherte Erschließung der Grundstücke Erschließung, auch Aufschließung umfasst die Gesamtheit von baulichen Maßnahmen und rechtlichen Regelungen zur Herstellung der Nutzungsmöglichkeiten eines oder… …   Deutsch Wikipedia

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  • Erschließungsstraße — Voraussetzung für die Bebauung ist die gesicherte Erschließung der Grundstücke Erschließung, auch Aufschließung umfasst die Gesamtheit von baulichen Maßnahmen und rechtlichen Regelungen zur Herstellung der Nutzungsmöglichkeiten eines oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Erschließungssystem — Voraussetzung für die Bebauung ist die gesicherte Erschließung der Grundstücke Erschließung, auch Aufschließung umfasst die Gesamtheit von baulichen Maßnahmen und rechtlichen Regelungen zur Herstellung der Nutzungsmöglichkeiten eines oder… …   Deutsch Wikipedia

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