Baugebot

Baugebot
nach BauGB § 176 kann eine Gemeinde Grundstückseigentümer im Geltungsbereich eines Bebauungsplans durch Bescheid verpflichten, ihr Grundstück den Planfestsetzungen entsprechend zu bebauen oder eine vorhandene Bebauung diesen Festsetzungen anzupassen. Im Zusammenhang bebauter Ortsteile können Baugebote unter bestimmten Bedingungen erlassen werden.

Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen. 2015.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Baugebot — nach BauGB § 176 kann eine Gemeinde Grundstückseigentümer im Geltungsbereich eines Bebauungsplans durch Bescheid verpflichten, ihr Grundstück den Planfestsetzungen entsprechend zu bebauen oder eine vorhandene Bebauung diesen Festsetzungen… …   Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens

  • Baulandparadoxon — Der Begriff des Baulandparadoxons wurde erstmals 1996 von B. Davy verwendet und beschreibt die paradoxe Situation, dass die Mehrzahl der Gemeinden rein rechnerisch ihren Baulandbedarf an Wohn und besonders an Gewerbeflächen im Innenbereich (auf… …   Deutsch Wikipedia

  • Jörg Lücke — (1994) Jörg Lücke (* 19. April 1944 in Göttingen; † 17. Juli 2002 in Bonn) war ein deutscher Rechtswissenschaftler. Er war Universitätsprofessor für Staats und Verwaltungsrecht, Gesetzgebungslehre und ausländisches Öffentliches Recht an der …   Deutsch Wikipedia

  • Städtebau — Stạ̈d|te|bau 〈m.; (e)s; unz.〉 planmäßiger, sinnvoller Bau von Städten * * * Städ|te|bau, der <o. Pl.>: Planung, Projektierung, Gestaltung beim Bau, bei der Umgestaltung von Städten. * * * Städtebau,   ein Teilgebiet der Urbanistik; umfasst… …   Universal-Lexikon

  • Gebote — städtebauliche Gebote sind das Baugebot (BauGB § 176), das Modernisierungs und Instandsetzungsgebot (BauGB § 177), das Pflanzgebot (BauGB § 178) und das Rückbau und Entsiegelungsgebot (BauGB § 179). Geplante Gebote sind vorher mit den Betroffenen …   Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”