Baurecht, öffentliches

Baurecht, öffentliches
1. Planungsrecht (städtebauliches) ist nach Art. 74 des Grundgesetzes Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung. Der Bund hat seine Gesetzgebungskompetenz mit Baugesetzbuch (BauGB), Baunutzungsverordnung (BauNVO) und Planzeichenverordnung (PlanzV) ausgeschöpft. 2. Bauordnungsrecht fällt in die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer. Die sogenannte Dürkheimer Vereinbarung von 1955 zwischen den Bundesländern und dem Bund führte 1959 zur Musterbauordnung, die für alle Landesbauordnungen als Rahmen diente. Musterbauordnung und Landesbauordnungen werden laufend aktualisiert. 3. Zum öffentlichen Baurecht gehören Vorschriften aufgrund der oben genannten Gesetze und sonstigen Vorschriften des öffentlichen Rechts, die Anforderungen an bauliche Anlagen oder Baumaßnahmen stellen oder die Bebaubarkeit von Grundstücken regeln. Man rechnet auch Gesetze über Spielplätze und Denkmalschutzgesetze dazu.

Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen. 2015.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Baurecht, öffentliches — 1. Planungsrecht (städtebauliches) ist nach Art. 74 des Grundgesetzes Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung. Der Bund hat seine Gesetzgebungskompetenz mit Baugesetzbuch (BauGB), Baunutzungsverordnung (BauNVO) und Planzeichenverordnung… …   Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens

  • Öffentliches Baurecht (Deutschland) — Das öffentliche Baurecht ist in Deutschland ein Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts und umfasst die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die die Zulässigkeit und die Grenzen, die Ordnung und die Förderung der baulichen Nutzung des Bodens,… …   Deutsch Wikipedia

  • Baurecht (Deutschland) — Baurecht bezeichnet in Deutschland die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen. Inhaltsverzeichnis 1 Einteilung 2 Geschichte 3 Bauplanungsrecht 4 Bauordnungsrecht …   Deutsch Wikipedia

  • Baurecht — steht für Baurecht (Deutschland), die deutschen Rechtsnormen, die das Bauen betreffen Baurecht (Schweiz), die Schweizer Rechtsnormen, die das Bauen betreffen Baurecht (Österreich), ein Recht (Nießbrauch) zur Bebauung eines fremden Grundstücks… …   Deutsch Wikipedia

  • Baurecht — in Eisenbahnsachen, der Inbegriff der beim Eisenbahnbaue zu beachtenden materiellrechtlichen und formellen Vorschriften. A. Materielles Eisenbahnbaurecht. Seine Normen sind im wesentlichen, wie sich aus der geschichtlichen Entwicklung der… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Öffentliches Baurecht — Das öffentliche Baurecht ist jener Teil des öffentlichen Rechts, der sich mit dem Bauwesen beschäftigt und Teil des Baurechts. Unter öffentlichem Baurecht versteht man die Gesamtheit der öffentlich rechtlichen Rechtsvorschriften, die sich auf die …   Deutsch Wikipedia

  • Öffentliches Recht — Das öffentliche Recht (auch Öffentliches Recht geschrieben) ist zunächst derjenige Teil der Rechtsordnung, der das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt und einzelnen Privatrechtssubjekten regelt. Im Unterschied dazu regelt das… …   Deutsch Wikipedia

  • Privates Baurecht — Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Der Schwerpunkt liegt bei den Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag gibt (Auftraggeber) (der Begriff Bauherr stammt aus dem… …   Deutsch Wikipedia

  • Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht — Die Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau) ist eine juristische Fachzeitschrift. Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht Fachgebiet privates Baurecht, Vergaberecht, Architektenrecht Sprache deutsch …   Deutsch Wikipedia

  • Gegenstromprinzip (Baurecht) — Das Gegenstromprinzip ist ein Grundprinzip im Bau und Planungsrecht, das sich nach dem Raumordnungsgesetz richtet. Es enthält Vorgaben zur Landesplanung, das durch die wechselseitige Beeinflussung von örtlicher und überörtlicher bzw. regionaler… …   Deutsch Wikipedia

  • Ö-Recht — Das öffentliche Recht ist zunächst derjenige Teil der Rechtsordnung, der das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt und einzelnen Privatrechtssubjekten regelt. Im Unterschied dazu regelt das Privatrecht die rechtlichen Beziehungen… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”