- Bauregelliste A
- zur Orientierung von Herstellern und allen am Bau Beteiligten werden in der vom Deutschen Institut für Bautechnik herausgegebenen Bauregelliste A Teile 1 bis 3 - veröffentlicht in Sonderheften der "Mitteilungen" des DIBt - die bauordnungsrechtlich relevanten Bauprodukte und Bauarten mit ihren nationalen technischen Regeln sowie den speziell erforderlichen Verwendbarkeits- und Anwendbarkeitsnachweisen bekannt gemacht. Die technischen Regeln der Bauregelliste A Teil 1 (geregelte Bauprodukte) gelten als allgemein anerkannte Regeln der Technik. Die Aufnahme der technischen Regeln in die Bauregelliste A signalisiert, dass diese Regeln den Anforderungen der Landesbauordnungen genügen und auf ihrer Grundlage gebrauchstaugliche Bauprodukte ihrem Verwendungszweck entsprechend hergestellt werden können. Die Bauregelliste A bedarf einer ständigen Anpassung an die Entwicklung des technischen Regelwerkes und der bauordnungsrechtlichen Anforderungen. Daher erscheint in jedem Jahr eine aktualisierte Ausgabe. In Teil 2 der Bauregelliste A werden die nicht geregelten Bauprodukte aufgeführt, deren Verwendung keine erhebliche Sicherheitsbedeutung zukommt und für die es definitionsgemäß keine anerkannten technischen Regeln gibt oder die einzig nach allgemein anerkannten Prüfverfahren - z. B. für das Brandverhalten - beurteilbar sind. Der Teil 3 der Bauregelliste A enthält in Analogie zu den nicht geregelten Bauprodukten die nicht geregelten Bauarten von geringerer Sicherheitsrelevanz und solche Bauarten, deren technische Beurteilung hinsichtlich bestimmter Anforderungen - z. B. an die Feuerwiderstandsdauer und an den Funktionserhalt unter Brandeinwirkung - aber nach allgemein anerkannten Prüfverfahren möglich ist.
Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen. 2015.